Schifferpatent

Bodenseeschifferpatent Kat. A / Motor

Für alle Führer von Sportbooten, deren Motor oder Hilfsmotor die Leistung von 3,69 kW übersteigt, ist auf den Binnenwasserstraßen in der Bundesrepublik Deutschland der "Sportbootführerschein Binnen" vorgeschrieben. Dieser wird durch die vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetzten Prüfungskommissionen erteilt.

Die am Bodensee erwerbbaren Schifferpatente der Kategorie A (über 4,4 kW / gültiger PKW Führerschein notwendig) und D können gegen eine geringe Gebühr in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen ohne weitere Prüfung umgeschrieben werden. 


Dieser Sportbootführerschein hat auf zahlreichen anderen Binnengewässern, auch im Ausland Gültigkeit.  
Das auch in der Schweiz und Österreich gültige Schifferpatent hat somit eine deutliche Aufwertung erhalten. [1]

[1] Zit. nach Heinz Overschmidt: Das Bodenseeschifferpatent A+D. Bielefeld, 2007, Vorwort.

Die Vorbereitung erfolgt in Theorie und Praxis. Auf Wunsch wird eine Unterweisung in "Navigation" angeboten.

Wir bieten keine Unterweisung / Ausbildung zum Schifferpatent D (Segel) an.

Sollten Sie im Besitz eines Sportbootführerscheines Binnen des Deutschen Segler -Verbandes (DSV) und des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) sein oder einen Sportbootführerschein See besitzen, sind Sie von der Praktischen Prüfung befreit. Eine theoretische Prüfung ist dennoch vor dem Schifffahrtsamt abzulegen.

Für alle, welche "nur mal Urlaub am Bodensee" mit Ihrem Boot machen wollen entfällt sogar diese Auflage. Auf Antrag erhalten Inhaber des Sportbootführescheines Binnen oder See ein sogenanntes "Urlauberpatent". Dieses wird jedoch einmal in der Saison für max. einen Monat ausgestellt.

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